Wohnen in Gemeinschaft

Wichtiges im Überblick

Notfall-Nummern

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Reinigung

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Energie sparen

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Öffentlicher Personennah-verkehr

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Ansprechpersonen

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Mülltrennung

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Kaution Mietsicherheit

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Brände verhüten

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Hausordnung

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Bedienungs-anleitungen

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Privathaftpflicht-versicherung

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Notfall-Nummern

  Verhalten im medizinischen Notfall
Notarzt: 112

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder in eskalierenden Situationen, die intern nicht zu bewältigen sind, muss sofort die Rettungsleitstelle angerufen werden! 

Der meldende Mitarbeitende muss der Rettungsleitstelle genaue Angaben machen.

  Verhalten bei akuten Erkrankungen
Rufnummer: 116 117

Ansonsten ist ihr Hausarzt ihr Ansprechpartner bei Krankheit. 

  Technische Rufbereitschaft
Rufnummer: 0174 3479796

Bei Anruf dieser Nummer erreichen Sie den Betriebshandwerker, der Bereitschaftsdienst hat. 

  Suchaktion bei vermissten Betreuten
Rufnummer:999

Der Anruf löst die automatische Helferalarmierung aus! Die Helferalarmierung ist besonders wichtig, wenn nur wenige Mitarbeitende zur Suche zur Verfügung stehen (insbesondere in der Nacht).  

  Polizeinotruf
Rufnummer: 110

Diese Nummer kann auch in eskalierenden Situationen, die intern nicht zu bewältigen sind, gerufen werden.

  Giftnotruf
Rufnummer: 0761 19240

Mit dieser Nummer werden Sie mit der überregionalen Vergiftungs-Informations-Zentrale der Uniklinik Freiburg verbunden. Ein 24h Notfall- u. Informationsservice für jeden, der Informationen im Zusammenhang mit Vergiftungen und Drogen sowie Medikamentenwirkungen benötigt.

Ansprechpersonen

Integrationsmanagement
•    Ansprechpartner für Führungskräften bei             Herausforderungen bei der Beschäftigung           internationaler Mitarbeiter
•    Einreiseplanung inkl. Flughafenabholung und Erstellung von Dokumenten für den Visumsprozess
•    Bei Bedarf Bargeldorganisation 
•    Begleitung und Organisation von                         Behördengängen
•    Integrationsgespräche 
•    Sprachkurskoordination

Deborah Ogohi
Telefonnummer: 07524 906-349; 0176 10489006
Deborah.Ogohi@st-elisabeth-stiftung.de

  • Altenhilfe und Hospize

 

Pilemon Sitio
Telefonnummer:0157 80532133
Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Gesundheit und Gastronomie
  • Kinder Jugend Familie 
  • Stiftungszentrale
  • Teilhabe und Inklusion



Gewaltschutzbeauftragte
Ursula Döbele
Telefonnummer:07524 906-338
Ursula.Doebele@st-elisabeth-stiftung.de

 

Weitere Ergänzende Unterstützung für Internationale Mitarbeitende im Bereich Teilhabe und Inklusion:
Nina Schmid
Telefonnummer:07353 81-302
Nina.Schmid@st-elisabeth-stiftung.de

 

 

 

 

 

Brände verhüten

 

Rauchwarnmelder
In Ihrer Wohnung sind Rauchwarnmelder installiert, die mit der Feuerwehr verbunden sind. Diese geben bei einem Brand sowie bei einer Rauchentwicklung sofort Alarm und die Feuerwehr wird alarmiert.

Wenn der Rauchwarnmelder Brandrauch erkennt, schlägt er Alarm. Der Alarm wird akustisch sowie teilweise auch optisch ausgelöst.

  • Da die Rauchwarnmelder mit der Feuerwehr verbunden sind, wird diese automatisch alarmiert, wenn es zu übermäßigem Rauch in der Wohnung kommt. Zu viel Rauch kann z.B. beim Kochen entstehen.
  • Es wird empfohlen, während des Kochens zu lüften.
  • Bitte alle Türen in der Wohnung schließen, damit der Rauch nicht in die Zimmer gelangt.
  • Wenn ein Rauchwarnmelder Alarm schlägt, müssen Sie die Wohnung/das Haus umgehend verlassen.
  • Beim Kochen bitte immer in der Küche anwesend bleiben!
 

Achtung:
Bei einem Fehlalarm (beispielsweise durch das Rauchen in der Wohnung), übernimmt der Mieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Fehlalarme können durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden.
Zum Beispiel durch:
– durch das übermäßige anbraten beim Kochen
– brennende Kerzen
– Rauchen

Bei einem Brandalarm wie folgt reagieren:
– Bitte alle Geräte (Herd, Backofen, etc.) ausmachen
– Bitte andere Anwesenden Bescheid geben und umgehend die Wohnung/das Haus verlassen!
– Erst nach Freigabe der Feuerwehr darf die Wohnung/das Haus wieder betreten werden.

Reinigung

Wöchentlicher Wechsel
Gereinigt wird: Küche, Badezimmer, WC, Flurbereich
Steht ein Zimmer leer – so wird jede Woche – gemeinschaftlich gereinigt.
Intern darf gewechselt werden, Reinigungsverantwortung trägt aber das Zimmer, welches im Plan steht.

Was ist jeden Tag zu tun:
Küche sauber halten
Ablagen sowie Tische putzen
Besteck und Geschirr nach dem benutzen spülen
Kein schmutziges Geschirr sowie Besteck wieder in den Schrank räumen
Küchengeräte sauber halten (Kühlschrank, Mikrowelle, etc.)

Was ist mindestens 1x die Woche zu tun:
Mülleimer leeren (Restmüll, Plastik, Papier, etc.)
Stauräume/Stauschränke aufräumen
Küchenschränke von außen reinigen
Handtücher zum Geschirr trocknen in der Waschmaschine waschen
Fußboden trocken reinigen (fegen)
Fußboden nass wischen
Fußboden mit Teppichboden staubsaugen
WC-Papier nachfüllen
Badezimmer gründlich reinigen
WC gründlich reinigen

Was ist mindestens 1x im Monat zu tun:
Küchenschränke von innen reinigen
Kühl-/Gefrierschrank innen reinigen
Lüfter in der Küche sowie im Bad reinigen (trocken mit dem Staubsauger absaugen)

Was muss ich alles gemacht haben?

  • Badezimmer
    Toilette gründlich reinigen
    Badewanne gründlich reinigen
    Waschbecken gründlich reinigen
    Fensterbrett abwischen
    Dusche gründlich reinigen
    Boden wischen und fegen
  • Küche
    Fensterbrett wischen
    Arbeitsfläche sowie das Waschbecken sauber halten
    Herd/Backofen sauber halten
    Staubsaugen
    Boden wischen
  • Bei Bedarf
    Mülleimer leeren (Küche sowie Badezimmer)
    Gelber Sack leeren
    Papier leeren
    Staubsaugen
    Lappen waschen, mindestens einmal die Woche
  • Toilette
    Toilette gründlich reinigen
    Waschbecken gründlich reinigen
    Boden wischen und fegen

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Verwaltung / Empfang Heggbach
Telefon: 07353 81-100
E-Mail: Empfang.Heggbach@st-elisabeth-stiftung.de

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Einreiseplanung, Flug, Visum, Abholung vom Flughafen
  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse
  • Integrationsgespräche
     

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Nina Schmid, Welcome & Support
Teilhabe und Inklusion, Alltag und Freizeit
Heggbach 1
88437 Maselheim
Telefon: 07353 81-302
Mobil: 0159 04519113
E-Mail: Nina.Schmid@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug und Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
  • Wohnraum
  • Fragen zum Umfeld und Sozialraum, z.B. Weg zur Arbeit, ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten…
  • Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, z.B. regionale Veranstaltungen, Vereine, Freizeitaktivitäten…
  • Sonstige persönliche Anliegen und individuelle Fragen

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056

E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Einreiseplanung, Flug, Visum, Abholung vom Flughafen
  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse
  • Integrationsgespräche 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Nina Schmid, Welcome & Support
Teilhabe und Inklusion, Alltag und Freizeit
Heggbach 1
88437 Maselheim
Telefon: 07353 81-302
Mobil: 0159 04519113
E-Mail: Nina.Schmid@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug und Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
  • Wohnraum
  • Fragen zum Umfeld und Sozialraum, z.B. Weg zur Arbeit, ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten…
  • Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, z.B. regionale Veranstaltungen, Vereine, Freizeitaktivitäten…
  • Sonstige persönliche Anliegen und individuelle Fragen
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Einreiseplanung, Flug, Visum, Abholung vom Flughafen
  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse
  • Integrationsgespräche 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Lydia Zimmermann, Einrichtungsleitung 
Geschäftsbereich Altenhilfe und Hospize
Wohnpark St. Josef / Altenhilfe
Paul-Pfaff-Str. 7
88361 Altshausen
Telefon: 07584 924-260
Mobil: 01578 0519734
E-Mail: Lydia.Zimmermann@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Monika Lehmann, Einrichtungsleitung 
Geschäftsbereich Altenhilfe und Hospize
Wohnpark St. Josef / Altenhilfe
Paul-Pfaff-Str. 7
88361 Altshausen
Telefon: 07525 92408-120
Mobil: 017616888290
E-Mail: Monika.Lehmann@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
die Zuständige Einrichtungsleitung von Ravensburg 

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
– die zuständige Einrichtungsleitung von Biberach 

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Nina Schmid, Welcome & Support
Teilhabe und Inklusion, Alltag und Freizeit
Heggbach 1
88437  Maselheim
Telefon: 07353 81-302
Mobil: 0159 04519113
E-Mail: Nina.Schmid@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug und Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
  • Wohnraum
  • Fragen zum Umfeld und Sozialraum, z.B. Weg zur Arbeit, ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten…
  • Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, z.B. regionale Veranstaltungen, Vereine, Freizeitaktivitäten…
  • Sonstige persönliche Anliegen und individuelle Fragen
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
E-Mail: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

  • Behördliche Angelegenheiten, z.B. Anmeldung bei der Gemeinde, Bankkonto, Versicherungen, …
  • Gesundheitsthemen und Vermittlung von Ärzten
  • Sprachkurse

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
– die zuständige Einrichtungsleitung in Ehingen 

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 906 252 bzw. 0176 10489056
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Mülltrennung

Gelbe Tonne (Verpackungsmüll) 
– Kunststoffbeuten und – becher 
– Tetrapacks
– Styroporverpackungen
– Aludeckel und -folien
– Weißblechdosen
– Blisterverpackungen
– Kaffeekapseln

 Blaue Tonne (Papiertonne)
– Zeitungen
– Bücher
– Briefumschläge
– Papiertüten
– Eierkartons
– Klorollen
– Versandkartons
– Verpackungen aus Papier und Karton

 Graue/Schwarze Tonne (Restmüll)
 Kehricht
– Windeln
– Hygieneartikel
– Glühbirnen und Halogenlampen
– Kaputte Kleidung
– Kaputtes Spielzeug
– Nicht geleerte oder stark verschmutzte Verpackungsmaterialien
– Kalte Asche

Braune Tonne (Biotonne) 
– Rohe und gekochte Lebensmittel
– Grünschnitt
– Schnittblumen
– Verwelkte Topfpflanzen
– Alte Blumenerde
– Kaffeesatz und Teesatz
– Kaffeefilter und Teebeutel ohne Plastik 

 Altglascontainer
– Getränkeflaschen für Wein, Sekt oder Saft
– Glasflaschen für Essig und Speiseöle
– Schraub- und Konservengläser wie Marmeladen-, Senf- oder Gurkengläser
– Arztneimittelfläschchen
– Kosmetik-Flakons/Parfümflaschen

 Wertstoffhof / Recyclinghof 
– Altholz wie Möbelteile oder Parkett
– Altreifen
– Bauabfälle/Bauschutt
– Batterien und Akkus
– Druckbehälter wie Spraydosen, Sprühdosen oder Deosprays
– Elektrogeräte/Elektroschrott
– Grünschnitt/Gartenabfall
– Schadstoffe wie Altmedikamente, Farben, Altöl oder Leuchtstofflampen
– Sperrmüll wie Fahrräder, Kinderwagen oder Matratzen 

 Container für Altkleider
– Kleidung
– Decken und Kissen
– Gardienen und Vorhänge
– Gürtel
– Bett-/ Haushaltswäsche
– Handtücher
– Schuhe (paarweise gebündelt)
– Taschen und Handtaschen
  Wo kann man leere Batterien oder Akkus entsorgen?

– Händler und Verkäufer (z.B. Sammelboxen in Supermärkten, Elektro-Fachgeschäften oder Tankstellen)
– Wertstoffhöfe
– Recyclinghöfe

 Wo kann man defekte Elektrogeräte entsorgen? 
– Kleinere Elektro-Geräte müssen vom Einzelhändler zurückgenommen werden, auch wenn vor Ort kein neues Gerät gekauft wird
– Größere Elektro-Altgeräte können beim Kauf eines neuen Gerätes der gleichen Art kostenfrei beim Einzelhändler zurückgegeben werden

Für weitere Informationen zur Mülltrennung dem untenstehendem Link folgen: https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/muelltrennung

Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

I.    Schutz vor Lärm
1. Vermeidbarer Lärm wie Musizieren ist während den allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio- und Tongeräte
sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Staubsaugen, Basteln usw.), so sind diese werktags
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr vorzunehmen.
3. Baden und Duschen sollte im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr vermeiden werden.
4. Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über 22 Uhr hinaus erstrecken, sollen den anderen Bewohnern rechtzeitig angekündigt werden.
5. Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.

II.  Sicherheit
1. Die Haustür ist ständig geschlossen zu halten. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sollte sie abgeschlossen sein.
2. Hauseingang, Treppen und Flure dienen als Fluchtweg und müssen freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugestellt bzw. versperrt werden.
3. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren, sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- oder Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
4. Das Entzünden von Kerzen oder ähnlichen brennbaren Materialien im Gebäude ist untersagt.
5. Undichtigkeiten oder sonstige Mängel an Wasserleitungen sind sofort zu melden.
6. Versagt die allgemeine Flur- und Treppenbeleuchtung, so ist dies unverzüglich zu melden.
7. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

III. Reinigung
1. Jeder Mieter sorgt für die Reinhaltung seines Zimmers. Hierzu gehört vor allem die sachgemäße Pflege der Fußböden, der Fenster und Türen sowie der vom
Vermieter zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände.
2. Daneben obliegt dem Zimmerbewohner die Reinigung der Gemeinschaftsküche, des Gemeinschaftsbades/WC, des Kellers sowie die Sauberhaltung der Treppen
und Flure, nach dem vom Vermieter festgelegten Reinigungsplan. Abweichend von dieser Regelung kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten der Mieter
ausführen lassen.
3. Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Bewohner unverzüglich zu beseitigen.
4. Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den
Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird.
5. Der Wasch- und Trockenraum ist nach Gebrauch ordentlich und sauber zu verlassen.
6. Die Gemeinschaftsküchen inklusive Inventar sind rein zu halten.
7. In die Toiletten dürfen keine Haus- und Küchenabfälle geschüttet werden.
8. Die Zimmer bzw. Wohnungen sind auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften.
9. Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu
verriegeln.
10. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden.
11. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt.
12. Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht repariert und gewaschen werden.

IV.         Allgemein
Gemeinschaftswaschanlag
Die Benutzung der Gemeinschaftswaschanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene bzw. beschädigte Wäschestücke wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln.
Besucher
Besucher haben die dienstliche Unterkunft bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Das Übernachten von Besuchern in den Unterkünften ist nicht erlaubt.
Haustiere
Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.
Nichtraucherschutz
Im Interesse der Gesundheit nichtrauchender Bewohner darf innerhalb der dienstlichen Unterkünfte nicht geraucht werden. Rauchen ist nur in ausgewiesenen
Raucherzonen gestattet. Die Raucherzonen befinden sich im Freien.
Sachbeschädigung
Der/die Bewohner/in einer dienstlichen Unterkunft ist bei grob fahrlässiger Beschädigung des Zimmers, der Möbel oder sonstiger Gegenstände zur Bezahlung des
entstandenen Schadens verpflichtet.
Betretungsbefugnis
Die Leitungen und die Beauftragten des Gebäudemanagements sind berechtigt, die Zimmer nach Anmeldung täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu
betreten. Gemeinschaftsräume können täglich zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr unangemeldet betreten werden.
Vertragswidrigkeiten
Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt nach einer schriftlichen Abmahnung die fristlose Kündigung lt. § 553 BGB. Anfallende Reinigung wegen
starker Verschmutzung des Zimmers, die die üblichen Endreinigungsarbeiten übersteigen, werden dem/der Bewohner/in in Rechnung gestellt.

Energie sparen

Da die Energiekosten stetig steigen und wir alle unseren Geldbeutel wie auch unsere Umwelt schonen wollen, finden Sie hier einige Energiespar-Tipp´s:

Tipp´s zum richtig Heizen und Lüften:

  • Achten Sie darauf, dass Heizkörper nicht von Möbeln oder Gardinen zugestellt/verdeckt werden. So kann Stauwärme entstehen.
  • Vorhänge, Jalousien oder Rollläden über Nacht schließen, so kann weniger Wärme über die Fenster nach außen abgegeben werden.
  • Raumtemperatur senken – die optimale Raumtemperatur beträgt ca. 20 C°, im Schlafzimmer ca. 17 C°.
  • Regelmäßig Lüften: Mindestens 3-mal täglich die Fenster weit öffnen und Stoßlüften für ca. fünf Minuten.
 

Tipps zum Energiesparen im Haushalt:

  • Verwenden Sie Verteilerstecker mit Ausschalter. So verhindern Sie, dass Geräte im Standby-Betrieb unnötig Strom verbrauchen. Ladegeräte, die nicht in Benutzung sind immer ausstecken, auch diese verbrauchen Strom.
  • Verwenden Sie aufladbare Akkus. Diese sind auf Dauer wesentlich günstiger als Batterien. Noch besser ist natürlich so viele Geräte wie möglich mit Netzteilen zu betreiben.
  • Achten Sie auf die richtige Beleuchtung. Nutzen Sie wenn möglich LED-Lampen. Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie einen Raum verlassen.
  • Alte Elektrogeräte sind oft Stromfresser, tauschen Sie diese, wenn möglich, aus. Beachten Sie beim Kauf von Elektrogeräten auch die Energieeffizienzklassen.
 

Tipp´s zum Energiesparen beim Kochen und Waschen:

  • Geschirrspüler/Waschmaschine vollmachen.
  • Stromsparend Waschen: Für normal verschmutze Wäsche reichen 40 C° aus. Lassen Sie auch Ihre Wäsche, wenn möglich an der frischen Luft trocknen – völlig gratis. Bügeln Sie nur Kleidung, bei der es notwendig ist.
  • Wasser kochen Sie am Besten im Wasserkocher auf – das geht schneller und ist günstiger.
  • Nutzen Sie auch die Restwärme Ihrer Herdplatten oder dem Backofen. Wenn Sie beim Kochen ein paar Minuten vor Ende der Koch- oder Backzeit zurückdrehen- oder ausschalten, sparen Sie Energie.
  • Verwenden Sie immer einen Topf, der zur Herdplattengröße passt und nutzen Sie wenn möglich einen Deckel.
  • Räumen Sie Ihren Kühlschrank richtig ein und stellen Sie Essensreste nicht warm in den Kühlschrank, lassen Sie die Reste vorher abkühlen.
  • Überprüfen Sie, ob die Kühlschranktemperatur richtig eingestellt ist, 7 C° sind völlig ausreichend und tauen Sie Ihren Gefrierschrank regelmäßig ab.
  • Beim Kochen in Wasser (z.B. Nudeln, Reis) nur so viel Wasser wie nötig verwenden. Weniger Wasser spart wertvolles Trinkwasser und Energie.

Kaution Mietsicherheit

Der Mieter hat für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag eine Kaution / Mietsicherheit zu zahlen.
Sie darf das Dreifache des netto auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen.
Wird festgestellt, dass nach dem Auszug eines Mieters in dessen Zimmer die Ausstattung wie beispielsweise Möbel oder das Geschirr sowie das Besteck fehlt, wird der jeweilige Betrag von der Kaution abgezogen. Dies gilt ebenso für die fehlende Reinigung des Zimmers nach dem Auszug des Mieters!

Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache spätestens nach Ablauf von 6 Monaten an den Mieter zurückzuerstatten. Es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann oder die ein Zurückbehaltungsrecht begründen (siehe Absatz 2).

Bedienungsanleitungen 

Staubsauger
Gerät oder Netzkabel nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten tauchen. Es besteht Lebensgefahr
Keine harten oder scharfen Objekte wie Glas, Nägel oder Schrauben usw. einsaugen.
Bedienung:
Netzstecker in eine Steckdose stecken. Die Ein/Aus-Taste drücken, um den Staubsauger einzuschalten. Kabeleinzugstaste drücken, um das Kabel wieder aufzuwickeln.

Reinigung des Staubbehälters
Den Knopf auf dem Arm des Staubbehälters drücken. Staubbehälter nach oben herausnehmen. Den Knopf am unteren Ende des Staubbehälters drücken, um den Deckel zu öffnen.

Reinigung des Motorfilters
Für die Reinigung des Motorfilters den Staubbehälter herausnehmen. Vor dem Abspülen den Motorfilter herausnehmen. Staubfilter herausnehmen und mit einer weichen Bürste reinigen. Mit Wasser abspülen und vor dem Einsetzen gründlich abtrocknen.

Waschmaschine
Bedienung:
Waschmaschine an der Ein/Aus-Taste einschalten. Tür öffnen und Wäsche einlegen. Die Türe dann so schließen, bis man gehört hat, dass diese eingerastet ist. Waschmittelschublade öffnen und Waschmittel hineingeben. Programm auswählen. Start/Pause-Taste drücken, damit die Waschmaschine startet. Die Waschmaschine bei einem Waschvorgang nicht übermäßig überladen!

Reinigung der Waschmittelschublade
Die Waschmittelschublade sollte mindestens einmal monatlich gesäubert werden! Waschmittelschublade unter Fließendem Wasser mit einer Bürste/Tuch säubern und anschließend einsetzen.

Trockner
Vor dem Trocknen die Reißverschlüsse, Knöpfe o. ä. der Klamotten schließen. Den Trockner nicht übermäßig überladen. Dies kann dazu führen, dass der Trocknungsvorgang länger braucht.
Bedienung:
Ein/Aus-Taste drücken, um den Trockner einzuschalten. Das gewünschte Programm auswählen und die nasse Wäsche in den Trockner legen. Türe so schließen, dass man gehört hat, das die Türe eingerastet ist. Die Start/Pause-Taste drücken, um das Programm zu starten oder ggf. zu stoppen.

Reinigung
Flusensieb sowie den Kondensbehälter nach jedem Gebrauch leeren!

Für weitere Informationen dürfen Sie gerne bei der Bedienungsanleitung eines Herstellers reinschauen: https://gzhls.at/blob/ldb/c/2/d/2/9d27407547d7f33eddeb9aea22451005f365.pdf

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 

1. Erklärung des ÖPNV 

Der ÖPNV umfasst alle Verkehrsmittel für den Personentransport in einem bestimmten Gebiet. Er wird aufgeteilt in folgende Bereiche:  

ÖPSV (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr)

  • Busse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen
  • SPNV (Schienenpersonennahverkehr)
    Züge (z.B. ICE, RE, RB)
  • Busse
    Häufig in Städten und ländlichen Gebieten. Nachtbusse sind auch verfügbar.
  • Bahn
    U-Bahn, S-Bahn: Schnell und regelmäßig in Großstädten
    • Regionalzüge (RE, RB): Für kürzere Strecken
    • Schnellzüge (ICE, IC, EC): Für längere Strecken, teurer
  • Fahrräder & E-Bikes:
    umweltfreundliche Alternative und viele Städte bieten Ausleihsysteme an

2. Digitale Angebote
– Handytickets à Tickets können digital über Apps gekauft werden.
– Elektronische Fahrplaninfos à Echtzeit-Infos zu Fahrplänen und Verspätungen.
3. Alternativen zum ÖPNV
– Fernbusse à Günstige Option für längere Strecken, auch ins Ausland (z.B. FlixBus)
– Mitfahrgelegenheiten à ermöglichen günstige Fahrgemeinschaften
– Taxi à Flexibel, aber teuer (ca. 1,50 € bis 3 € pro km)
– Auto à Für längere Strecken oder individuelle Mobilität
4. Sonderangebote und Rabatte
– BahnCard à Rabatte für Bahnreisen (BahnCard 25, 50, 100).
– Azubi-Tickets à Vergünstigte Fahrkarten für Azubis und Studenten.
5. Regionale Unterschiede
Das ÖPNV-Angebot variiert je nach Region. In Großstädten ist der ÖPNV gut ausgebaut, in ländlichen Gebieten weniger

Für weitere Fahrplaninformationen diesen QR-Code scannen oder dem untenstehenden Link folgen: https://ding.eu/Fahrplan/Fahrplantabellen

Um dir die DB App auf dein Handy herunterzuladen, kannst du auf diesen Link klicken: https://www.bahn.de/service/mobile/db-navigator

Folge diesem Link, wenn du auf die Homepage der DB gelangen möchtest: https://www.bahn.de

Refugium – Auszeitangebote 2026

Auszubildende haben bei uns im Jahr Anspruch auf drei Tage Auszeit, wenn man sich dazu entscheidet an einem Auszeitangebot teilzunehmen. 
Die refugium Auszeitangebote finden Sie unter folgendem Link: 
https://print-st-elisabeth-stiftung-de.paperturn-view.com/251011-refugium-2026-ako-flipbook?pid=ODk8920469

Privathaftpflichtversicherung 

1. Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor den finanziellen Folgen, wenn sie im Alltag unbeabsichtigt Dritten einen Schaden zufügen. Nach dem deutschen Recht haftet grundsätzlich jede Person für Schäden, die sie verursacht – sei es an Menschen, Sachen oder Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt zugleich unberechtigte Ansprüche ab. Sie trägt damit wesentlich zur finanziellen Sicherheit bei und gehört zu den wichtigsten Absicherungen im privaten Bereich.

2. Tarifarten 
– 1-Jahresvertrag Normaltarif = monatlich 7,02€, bei jährlicher Zahlungsweise 80,30€
– 1-Jahresvertrag Junge Leute = monatlich 5€, bei jährlicher Zahlungsweise 57,13€

– 3-Jahresvertrag Normaltarif = monatlich 6,52€, bei jährlicher Zahlungsweise 70,00€
– 3-Jahresvertrag Junge Leute = monatlich 4,64€, bei jährlicher Zahlungsweise 53,01€

3. Wo kann eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
– Diese kann beispielsweise bei der LVM Versicherung abgeschlossen werden. Hier finden Sie weitere Informationen: 
https://www.lvm.de/versicherungen-und-finanzen/haftpflichtversicherungen/privathaftpflichtversicherung

Ansprechpartnerin: Frau Doreen Cubeus, d.cubeus@agentur.lvm.de

Folgende Daten werden für den Vertrag benötigt: 
– Name, Vorname
– Geburtsdatum
– Staatsangehörigkeit
– Bankverbindung für die Beitragsabbuchungen
– Wunsch zur Zahlungsweise: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich (unterjährige Zahlung wird mit kleinen Aufschlägen berechnet)
– Wohnanschrift
– Vertragsbeginn ab: