Wohnen in Gemeinschaft

Wichtiges im Überblick

Notfall-Nummern

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Reinigung

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Energie sparen

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Ansprechpersonen

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Mülltrennung

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Kaution Mietsicherheit

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Brände verhüten

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Hausordnung

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Bedienungs-anleitungen

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Öffentlicher Personennah-verkehr

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Notfall-Nummern

à Verhalten im medizinischen Notfall

Notarzt: 112

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder in eskalierenden Situationen, die intern nicht zu bewältigen sind, muss sofort die Rettungsleitstelle angerufen werden! 

Der meldende Mitarbeitende muss der Rettungsleitstelle genaue Angaben machen.

à Verhalten bei akuten Erkrankungen

Rufnummer: 116 117

Ansonsten ist ihr Hausarzt ihr Ansprechpartner bei Krankheit. 

à Technische Rufbereitschaft

Rufnummer: 0174 3479796

Bei Anruf dieser Nummer erreichen Sie den Betriebshandwerker, der Bereitschaftsdienst hat. 

à Suchaktion bei vermissten Betreuten

Rufnummer:999

Der Anruf löst die automatische Helferalarmierung aus! Die Helferalarmierung ist besonders wichtig, wenn nur wenige Mitarbeitende zur Suche zur Verfügung    stehen (insbesondere in der Nacht).  

à Polizeinotruf

Rufnummer: 110

Diese Nummer kann auch in eskalierenden Situationen, die intern nicht zu  bewältigen sind, gerufen werden.

à Giftnotruf

Rufnummer: 0761 19240

Mit dieser Nummer werden Sie mit der überregionalen Vergiftungs-Informations-Zentrale der Uniklinik Freiburg verbunden. Ein 24h Notfall- u. Informationsservice für jeden, der Informationen im Zusammenhang mit Vergiftungen und Drogen sowie Medikamentenwirkungen benötigt.

Wer viel leistet, verdient auch viel Anerkennung. Wir bringen Wertschätzung für gute Leistungen zum Ausdruck und äußern Kritik wertschätzend auf Augenhöhe. Eine gute Fehlerkultur ist nicht nur menschlich, sondern auch ein Gewinn für alle.

Ehrlichkeit kennt keine Hierarchien. Für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz nehmen wir alle Themen ernst. Vom Betriebsklima über die Dienstplanung bis zu Hobbys und Verbesserungsvorschlägen: Offene Worte finden bei uns offene Ohren.

Der soziale Beruf an sich ist bestimmt zukunftssicher. Ob alle Einrichtungen einen zukunftssicheren Job anbieten können, ist eine andere Frage. Für alle, die in ihrer Region eine zukunftssichere Arbeitsstelle suchen, haben in der St. Elisabeth-Stiftung einen verlässlichen Partner mit vielfältigen Karrieremöglichkeiten.

Neben einer attraktiven tariflichen Vergütung nach AVR (Caritas) – in der Ausbildung verdient ein Heilerziehungspfleger schon mehr als ein Mechatroniker – zahlt sich bei der St. Elisabeth-Stiftung auch eine langjährige Mitarbeit aus: Über die Stufensteigerung erhöht sich das Gehalt entsprechend der Dienstjahre. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. eine Jahressonderzahlung gehören ebenso zu den Vorteilen einer Beschäftigung bei uns, wie auch eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen.

Sagenhafte 30 Urlaubstage sowie Zusatzurlaub als Ausgleich für die Schichtarbeit können jährlich für den wohlverdienten Ausgleich zum Berufsalltag genommen werden. Wer an Feiertagen wie Heiligabend oder Silvester freihaben möchte, muss nicht wie oft der Fall, jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen: Diese Tage sind grundsätzlich keine Arbeitstage. Und wer an diesen Tagen im Dienst ist, bekommt entsprechende Zuschläge.

Wer Berufe in sozialen Bereichen immer im Licht der Glückseligkeit darstellt, ist nicht ganz ehrlich. Sicher sind die unerwarteten Momente, die sich in der Begleitung von Senioren, Menschen mit Behinderung und Kindern ergeben, das Herzstück unserer Arbeit. Es gibt aber auch belastende Momente, die an die Seele gehen. Dafür haben wir eine eigene Seelsorgeabteilung, die in Einzel- oder Gruppengesprächen bei der Bewältigung herausfordernder Momente mit seelsorgerischer Begleitung und Unterstützung hilft. Dieses Angebot steht ebenfalls für private Anliegen zur Verfügung und ist jederzeit streng vertraulich.

Wer immer für andere pflegend, heilend und unterstützend tätig ist, der soll und darf auch sich selbst, seinen Geist und seine Seele pflegen und heilen. Unser eigenes Auszeitprogramm „refugium“ für Mitarbeitende und Interessierte von außerhalb bietet dazu vielseitige Möglichkeiten. Für Mitarbeitende gibt es dafür bis zu drei Auszeittage zum Jahresurlaub dazu. Hier geht‘s zu refugium – unserem Auszeitprogramm (pdf)

Wer immer für andere da ist, darf auch mal weg sein. Wenn im privaten Umfeld besondere Situationen entstehen, machen wir vieles möglich: Durch unsere Zertifizierung audit berufundfamilie setzen wir ein klares Zeichen, dass wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es unter audit berufundfamilie sowie zeitWERT.

In unserem stiftungseigenen Fort- und Weiterbildungsprogramm pro nobis bieten wir eine Vielzahl an Seminaren und Kursen an, die dich weiterbringen: beruflich und privat. So reicht das Angebot über Fachkompetenzbereiche wie Medizin/Pflege über Begleitung/Beratung bis zu Recht. Weitere Themen sind Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Sozial-, Führungs-, Methoden- und technische Kompetenz. Spiritualität, Gesundheit und Arbeitsschutz runden das Angebot ab. Für Mitarbeitende gibt es dafür bis zu fünf Weiterbildungstage zum Jahresurlaub dazu. Hier geht‘s zu pro nobis (pdf) – unserem Fort- und Weiterbildungsprogramm…

Unser eigenes Ausbildungsprogramm ist speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikanten, Freiwilligendienstleistenden zugeschnitten. Wir legen großen Wert darauf einen umfassenden Einblick in unsere Bereiche zu ermöglichen und eine individuelle Förderung während der Ausbildung zu gewährleisten.

Unser eigenes Ausbildungsprogramm ist speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikanten, Freiwilligendienstleistenden zugeschnitten. Wir legen großen Wert darauf einen umfassenden Einblick in unsere Bereiche zu ermöglichen und eine individuelle Förderung während der Ausbildung zu gewährleisten.

In unseren Teams finden sich Menschen, die sich in ihrer kulturellen und religiösen Zugehörigkeit und vielem mehr unterscheiden. Viele einzigartige Menschen bringen so eine Bereicherung in unseren Arbeitsalltag, von dem wir alle profitieren können. Hier findest du Informationen über die St. Elisabeth-Stiftung in Vielfalt.

Ansprechpersonen

Technischer Dienst / Hausmeister
Telefon: 0174 3479796
Für kleinere Reparaturen

Verwaltung/Empfang Heggbach
Telefon: 07353 81-100
E-Mail: Empfang.Heggbach@st-elisabeth-stiftung.de

Pilemon Sitio, Integrationsmanager
Mobil: 015780532133
Email: Pilemon.Sitio@st-elisabeth-stiftung.de

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Standortverantwortliche:
Nina Schmid, Welcome & Support
Teilhabe und Inklusion, Alltag und Freizeit
Heggbach 1
88437  Maselheim
Telefon: 07353 81-302
Mobil: 0159 04519113
E-Mail: Nina.Schmid@st-elisabeth-stiftung.de

  • Übergabetermin bei Einzug vereinbaren
  • Abnahmetermin bei Auszug vereinbaren
 

Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Wohnraummanagement:
Melinda Papakonstadinos, Wohnraummanagement
Stiftungszentrale, Referat Gebäudemanagement
Steinacher Straße 70
88339 Bad Waldsee
Telefon:
E-Mail: Melinda.Papakonstadinos@st-elisabeth-stiftung.de

  • Mietvertrag
  • vorzeitige Kündigung
  • Wunsch eines Zimmerwechsels
  • Mietzahlungen
  • Kaution
  • Schäden am Gebäude, Technischen Anlagen, Möbeln, Einrichtungsgegenstände oder Sonstigem müssen umgehend gemeldet werden

Brände verhüten

 
 

Rauchwarnmelder
In Ihrer Wohnung sind Rauchwarnmelder installiert, die mit der Feuerwehr verbunden sind. Diese geben bei einem Brand sowie bei einer Rauchentwicklung sofort Alarm und die Feuerwehr wird alarmiert.

Wenn der Rauchwarnmelder Brandrauch erkennt, schlägt er Alarm. Der Alarm wird akustisch sowie teilweise auch optisch ausgelöst.

  • Da die Rauchwarnmelder mit der Feuerwehr verbunden sind, wird diese automatisch alarmiert, wenn es zu übermäßigem Rauch in der Wohnung kommt. Zu viel Rauch kann z.B. beim Kochen entstehen.
  • Es wird empfohlen, während des Kochens zu lüften.
  • Bitte alle Türen in der Wohnung schließen, damit der Rauch nicht in die Zimmer gelangt.
  • Wenn ein Rauchwarnmelder Alarm schlägt, müssen Sie die Wohnung/das Haus umgehend verlassen.
  • Beim Kochen bitte immer in der Küche anwesend bleiben!
 

Achtung:
Bei einem Fehlalarm (beispielsweise durch das Rauchen in der Wohnung), übernimmt der Mieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Fehlalarme können durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden.
Zum Beispiel durch:
– durch das übermäßige anbraten beim Kochen
– brennende Kerzen
– Rauchen

Bei einem Brandalarm wie folgt reagieren:
– Bitte alle Geräte (Herd, Backofen, etc.) ausmachen
– Bitte andere Anwesenden Bescheid geben und umgehend die Wohnung/das Haus verlassen!
– Erst nach Freigabe der Feuerwehr darf die Wohnung/das Haus wieder betreten werden.

Reinigung

Wöchentlicher Wechsel
Gereinigt wird: Küche, Badezimmer, WC, Flurbereich
Steht ein Zimmer leer – so wird jede Woche – gemeinschaftlich gereinigt.
Intern darf gewechselt werden, Reinigungsverantwortung trägt aber das Zimmer, welches im Plan steht.

Was ist jeden Tag zu tun:
Küche sauber halten
Ablagen sowie Tische putzen
Besteck und Geschirr nach dem benutzen spülen
Kein schmutziges Geschirr sowie Besteck wieder in den Schrank räumen
Küchengeräte sauber halten (Kühlschrank, Mikrowelle, etc.)

Was ist mindestens 1x die Woche zu tun:
Mülleimer leeren (Restmüll, Plastik, Papier, etc.)
Stauräume/Stauschränke aufräumen
Küchenschränke von außen reinigen
Handtücher zum Geschirr trocknen in der Waschmaschine waschen
Fußboden trocken reinigen (fegen)
Fußboden nass wischen
Fußboden mit Teppichboden staubsaugen
WC-Papier nachfüllen
Badezimmer gründlich reinigen
WC gründlich reinigen

Was ist mindestens 1x im Monat zu tun:
Küchenschränke von innen reinigen
Kühl-/Gefrierschrank innen reinigen
Lüfter in der Küche sowie im Bad reinigen (trocken mit dem Staubsauger absaugen)

Was muss ich alles gemacht haben?

  • Badezimmer
    Toilette gründlich reinigen
    Badewanne gründlich reinigen
    Waschbecken gründlich reinigen
    Fensterbrett abwischen
    Dusche gründlich reinigen
    Boden wischen und fegen
  • Küche
    Fensterbrett wischen
    Arbeitsfläche sowie das Waschbecken sauber halten
    Herd/Backofen sauber halten
    Staubsaugen
    Boden wischen
  • Bei Bedarf
    Mülleimer leeren (Küche sowie Badezimmer)
    Gelber Sack leeren
    Papier leeren
    Staubsaugen
    Lappen waschen, mindestens einmal die Woche
  • Toilette
    Toilette gründlich reinigen
    Waschbecken gründlich reinigen
    Boden wischen und fegen

Mülltrennung

  •  Gelbe Tonne (Verpackungsmüll
    Kunststoffbeuten und –becher
    Tetrapacks
    Styroporverpackungen
    Aludeckel und -folien
    Weißblechdosen
    Blisterverpackungen
    Kaffeekapseln
 
  • Blaue Tonne (Papiertonne)
    Zeitungen
    Bücher
    Briefumschläge
    Papiertüten
    Eierkartons
    Klorollen
    Versandkartons
    Verpackungen aus Papier und Karton
 
  • Graue/Schwarze Tonne (Restmüll)
    Kehricht
    Windeln
    Hygieneartikel
    Glühbirnen und Halogenlampen
    Kaputte Kleidung
    Kaputtes Spielzeug
    Nicht geleerte oder stark verschmutzte Verpackungsmaterialien
    Kalte Asche
 
  • Braune Tonne (Biotonne)
    Rohe und gekochte Lebensmittel
    Grünschnitt
    Schnittblumen
    Verwelkte Topfpflanzen
    Alte Blumenerde
    Kaffeesatz und Teesatz
    Kaffeefilter und Teebeutel ohne Plastik 
 
  • Altglascontainer
    Getränkeflaschen für Wein, Sekt oder Saft
    Glasflaschen für Essig und Speiseöle
    Schraub- und Konservengläser wie Marmeladen-, Senf- oder Gurkengläser
    Arztneimittelfläschchen
    Kosmetik-Flakons/Parfümflaschen
 
  • Wertstoffhof/Recyclinghof
    Altholz wie Möbelteile oder Parkett
    Altreifen
    Bauabfälle/Bauschutt
    Batterien und Akkus
    Druckbehälter wie Spraydosen, Sprühdosen oder Deosprays
    Elektrogeräte/Elektroschrott
    Grünschnitt/Gartenabfall
    Schadstoffe wie Altmedikamente, Farben, Altöl oder Leuchtstofflampen
    Sperrmüll wie Fahrräder, Kinderwagen oder Matratzen 
 
  • Container für Altkleider
    Kleidung
    Decken und Kissen
    Gardienen und Vorhänge
    Gürtel
    Bett-/ Haushaltswäsche
    Handtücher
    Schuhe (paarweise gebündelt)
    Taschen und Handtaschen
 
  • Wo kann man leere Batterien oder Akkus entsorgen?
    Händler und Verkäufer (z.B. Sammelboxen in Supermärkten, Elektro-Fachgeschäften oder Tankstellen)
    Wertstoffhöfe
    Recyclinghöfe
 
  • Wo kann man defekte Elektrogeräte entsorgen?
    Kleinere Elektro-Geräte müssen vom Einzelhändler
    zurückgenommen werden, auch wenn vor Ort kein neues Gerät gekauft wird
    Größere Elektro-Altgeräte können beim Kauf eines neuen Gerätes der gleichen Art kostenfrei beim Einzelhändler zurückgegeben werden
 

Für weitere Informationen zur Mülltrennung dem untenstehendem Link folgen: https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/muelltrennung/

 

Hausordnung

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

I.    Schutz vor Lärm
1. Vermeidbarer Lärm wie Musizieren ist während den allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio- und Tongeräte
sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Staubsaugen, Basteln usw.), so sind diese werktags
in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr vorzunehmen.
3. Baden und Duschen sollte im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr vermeiden werden.
4. Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über 22 Uhr hinaus erstrecken, sollen den anderen Bewohnern rechtzeitig angekündigt werden.
5. Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.

II.  Sicherheit
1. Die Haustür ist ständig geschlossen zu halten. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sollte sie abgeschlossen sein.
2. Hauseingang, Treppen und Flure dienen als Fluchtweg und müssen freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugestellt bzw. versperrt werden.
3. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren, sowie Geruch verursachenden Stoffen in Keller- oder Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
4. Das Entzünden von Kerzen oder ähnlichen brennbaren Materialien im Gebäude ist untersagt.
5. Undichtigkeiten oder sonstige Mängel an Wasserleitungen sind sofort zu melden.
6. Versagt die allgemeine Flur- und Treppenbeleuchtung, so ist dies unverzüglich zu melden.
7. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

III. Reinigung
1. Jeder Mieter sorgt für die Reinhaltung seines Zimmers. Hierzu gehört vor allem die sachgemäße Pflege der Fußböden, der Fenster und Türen sowie der vom
Vermieter zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände.
2. Daneben obliegt dem Zimmerbewohner die Reinigung der Gemeinschaftsküche, des Gemeinschaftsbades/WC, des Kellers sowie die Sauberhaltung der Treppen
und Flure, nach dem vom Vermieter festgelegten Reinigungsplan. Abweichend von dieser Regelung kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten der Mieter
ausführen lassen.
3. Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Bewohner unverzüglich zu beseitigen.
4. Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den
Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird.
5. Der Wasch- und Trockenraum ist nach Gebrauch ordentlich und sauber zu verlassen.
6. Die Gemeinschaftsküchen inklusive Inventar sind rein zu halten.
7. In die Toiletten dürfen keine Haus- und Küchenabfälle geschüttet werden.
8. Die Zimmer bzw. Wohnungen sind auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften.
9. Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu
verriegeln.
10. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden.
11. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt.
12. Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht repariert und gewaschen werden.

IV.         Allgemein
Gemeinschaftswaschanlag
Die Benutzung der Gemeinschaftswaschanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene bzw. beschädigte Wäschestücke wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln.
Besucher
Besucher haben die dienstliche Unterkunft bis spätestens 22.00 Uhr zu verlassen. Das Übernachten von Besuchern in den Unterkünften ist nicht erlaubt.
Haustiere
Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.
Nichtraucherschutz
Im Interesse der Gesundheit nichtrauchender Bewohner darf innerhalb der dienstlichen Unterkünfte nicht geraucht werden. Rauchen ist nur in ausgewiesenen
Raucherzonen gestattet. Die Raucherzonen befinden sich im Freien.
Sachbeschädigung
Der/die Bewohner/in einer dienstlichen Unterkunft ist bei grob fahrlässiger Beschädigung des Zimmers, der Möbel oder sonstiger Gegenstände zur Bezahlung des
entstandenen Schadens verpflichtet.
Betretungsbefugnis
Die Leitungen und die Beauftragten des Gebäudemanagements sind berechtigt, die Zimmer nach Anmeldung täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu
betreten. Gemeinschaftsräume können täglich zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr unangemeldet betreten werden.
Vertragswidrigkeiten
Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt nach einer schriftlichen Abmahnung die fristlose Kündigung lt. § 553 BGB. Anfallende Reinigung wegen
starker Verschmutzung des Zimmers, die die üblichen Endreinigungsarbeiten übersteigen, werden dem/der Bewohner/in in Rechnung gestellt.

Energie sparen

Da die Energiekosten stetig steigen und wir alle unseren Geldbeutel wie auch unsere Umwelt schonen wollen, finden Sie hier einige Energiespar-Tipp´s:

Tipp´s zum richtig Heizen und Lüften:

  • Achten Sie darauf, dass Heizkörper nicht von Möbeln oder Gardinen zugestellt/verdeckt werden. So kann Stauwärme entstehen.
  • Vorhänge, Jalousien oder Rollläden über Nacht schließen, so kann weniger Wärme über die Fenster nach außen abgegeben werden.
  • Raumtemperatur senken – die optimale Raumtemperatur beträgt ca. 20 C°, im Schlafzimmer ca. 17 C°.
  • Regelmäßig Lüften: Mindestens 3-mal täglich die Fenster weit öffnen und Stoßlüften für ca. fünf Minuten.
 

Tipps zum Energiesparen im Haushalt:

  • Verwenden Sie Verteilerstecker mit Ausschalter. So verhindern Sie, dass Geräte im Standby-Betrieb unnötig Strom verbrauchen. Ladegeräte, die nicht in Benutzung sind immer ausstecken, auch diese verbrauchen Strom.
  • Verwenden Sie aufladbare Akkus. Diese sind auf Dauer wesentlich günstiger als Batterien. Noch besser ist natürlich so viele Geräte wie möglich mit Netzteilen zu betreiben.
  • Achten Sie auf die richtige Beleuchtung. Nutzen Sie wenn möglich LED-Lampen. Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie einen Raum verlassen.
  • Alte Elektrogeräte sind oft Stromfresser, tauschen Sie diese, wenn möglich, aus. Beachten Sie beim Kauf von Elektrogeräten auch die Energieeffizienzklassen.
 

Tipp´s zum Energiesparen beim Kochen und Waschen:

  • Geschirrspüler/Waschmaschine vollmachen.
  • Stromsparend Waschen: Für normal verschmutze Wäsche reichen 40 C° aus. Lassen Sie auch Ihre Wäsche, wenn möglich an der frischen Luft trocknen – völlig gratis. Bügeln Sie nur Kleidung, bei der es notwendig ist.
  • Wasser kochen Sie am Besten im Wasserkocher auf – das geht schneller und ist günstiger.
  • Nutzen Sie auch die Restwärme Ihrer Herdplatten oder dem Backofen. Wenn Sie beim Kochen ein paar Minuten vor Ende der Koch- oder Backzeit zurückdrehen- oder ausschalten, sparen Sie Energie.
  • Verwenden Sie immer einen Topf, der zur Herdplattengröße passt und nutzen Sie wenn möglich einen Deckel.
  • Räumen Sie Ihren Kühlschrank richtig ein und stellen Sie Essensreste nicht warm in den Kühlschrank, lassen Sie die Reste vorher abkühlen.
  • Überprüfen Sie, ob die Kühlschranktemperatur richtig eingestellt ist, 7 C° sind völlig ausreichend und tauen Sie Ihren Gefrierschrank regelmäßig ab.
  • Beim Kochen in Wasser (z.B. Nudeln, Reis) nur so viel Wasser wie nötig verwenden. Weniger Wasser spart wertvolles Trinkwasser und Energie.

Kaution Mietsicherheit

Der Mieter hat für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag eine Kaution / Mietsicherheit zu zahlen.
Sie darf das Dreifache des netto auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen.
Wird festgestellt, dass nach dem Auszug eines Mieters in dessen Zimmer die Ausstattung wie beispielsweise Möbel oder das Geschirr sowie das Besteck fehlt, wird der jeweilige Betrag von der Kaution abgezogen. Dies gilt ebenso für die fehlende Reinigung des Zimmers nach dem Auszug des Mieters!

Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache spätestens nach Ablauf von 6 Monaten an den Mieter zurückzuerstatten. Es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann oder die ein Zurückbehaltungsrecht begründen (siehe Absatz 2).

Bedienungsanleitungen 

Staubsauger
Gerät oder Netzkabel nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten tauchen. Es besteht Lebensgefahr
Keine harten oder scharfen Objekte wie Glas, Nägel oder Schrauben usw. einsaugen.
Bedienung:
Netzstecker in eine Steckdose stecken. Die Ein/Aus-Taste drücken, um den Staubsauger einzuschalten. Kabeleinzugstaste drücken, um das Kabel wieder aufzuwickeln.

Reinigung des Staubbehälters
Den Knopf auf dem Arm des Staubbehälters drücken. Staubbehälter nach oben herausnehmen. Den Knopf am unteren Ende des Staubbehälters drücken, um den Deckel zu öffnen.

Reinigung des Motorfilters
Für die Reinigung des Motorfilters den Staubbehälter herausnehmen. Vor dem Abspülen den Motorfilter herausnehmen. Staubfilter herausnehmen und mit einer weichen Bürste reinigen. Mit Wasser abspülen und vor dem Einsetzen gründlich abtrocknen.

Waschmaschine
Bedienung:
Waschmaschine an der Ein/Aus-Taste einschalten. Tür öffnen und Wäsche einlegen. Die Türe dann so schließen, bis man gehört hat, dass diese eingerastet ist. Waschmittelschublade öffnen und Waschmittel hineingeben. Programm auswählen. Start/Pause-Taste drücken, damit die Waschmaschine startet. Die Waschmaschine bei einem Waschvorgang nicht übermäßig überladen!

Reinigung des Pumpenfilters

Reinigung der Waschmittelschublade
Die Waschmittelschublade sollte mindestens einmal monatlich gesäubert werden! Waschmittelschublade unter Fließendem Wasser mit einer Bürste/Tuch säubern und anschließend einsetzen.

Trockner
Vor dem Trocknen die Reißverschlüsse, Knöpfe o. ä. der Klamotten schließen. Den Trockner nicht übermäßig überladen. Dies kann dazu führen, dass der Trocknungsvorgang länger braucht.
Bedienung:
Ein/Aus-Taste drücken, um den Trockner einzuschalten. Das gewünschte Programm auswählen und die nasse Wäsche in den Trockner legen. Türe so schließen, dass man gehört hat, das die Türe eingerastet ist. Die Start/Pause-Taste drücken, um das Programm zu starten oder ggf. zu stoppen.

Reinigung
Flusensieb sowie den Kondensbehälter nach jedem Gebrauch leeren!

11. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 

1. Erklärung des ÖPNV

Der ÖPNV umfasst alle Verkehrsmittel für den Personentransport in einem bestimmten Gebiet. Er wird aufgeteilt in folgende Bereiche:  

ÖPSV (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr)

  • Busse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen
  • SPNV (Schienenpersonennahverkehr)
    Züge (z.B. ICE, RE, RB)
  • Busse
    Häufig in Städten und ländlichen Gebieten. Nachtbusse sind auch verfügbar.
  • Bahn
    U-Bahn, S-Bahn: Schnell und regelmäßig in Großstädten
    • Regionalzüge (RE, RB): Für kürzere Strecken
    • Schnellzüge (ICE, IC, EC): Für längere Strecken, teurer
  • Fahrräder & E-Bikes:
    umweltfreundliche Alternative und viele Städte bieten Ausleihsysteme an

3. Digitale Angebote
– Handytickets à Tickets können digital über Apps gekauft werden.
– Elektronische Fahrplaninfos à Echtzeit-Infos zu Fahrplänen und Verspätungen.
4. Alternativen zum ÖPNV
– Fernbusse à Günstige Option für längere Strecken, auch ins Ausland (z.B. FlixBus)
– Mitfahrgelegenheiten à ermöglichen günstige Fahrgemeinschaften
– Taxi à Flexibel, aber teuer (ca. 1,50 € bis 3 € pro km)
– Auto à Für längere Strecken oder individuelle Mobilität
5. Sonderangebote und Rabatte
– BahnCard à Rabatte für Bahnreisen (BahnCard 25, 50, 100).
– Azubi-Tickets à Vergünstigte Fahrkarten für Azubis und Studenten.
6. Regionale Unterschiede
Das ÖPNV-Angebot variiert je nach Region. In Großstädten ist der ÖPNV gut ausgebaut, in ländlichen Gebieten weniger

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